Wusstest du, dass du als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf staatlich geförderte Präventionskurse hast? Laut §20 SGB V müssen alle gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Maßnahmen fördern — doch nur ein Bruchteil der Versicherten nutzt diesen Anspruch.
In diesem Guide erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du bis zu 100 % der Kurskosten zurückbekommst.
Was sind §20-Präventionskurse?
§20 SGB V (Sozialgesetzbuch V) verpflichtet gesetzliche Krankenkassen dazu, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu unterstützen. Diese Kurse müssen:
- Zertifiziert sein — durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Inhaltlich den Anforderungen der GKV-Leitfadens zur Prävention entsprechen
- Qualifizierten Kursleiter:innen angeboten werden
Die wichtigsten anerkannten Bereiche:
- Bewegungsförderung (Rücken, Ausdauer, Kraft, Koordination)
- Ernährung (Gewichtsmanagement, gesunde Ernährung)
- Stressbewältigung (Entspannung, Achtsamkeit, Burnout-Prävention)
- Suchtprävention
Wie viel zahlt deine Krankenkasse?
Die Erstattungshöhe variiert:
| Kassentyp | Typische Erstattung | Max. pro Kurs |
|---|---|---|
| Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK) | 80–100 % | 75–100 € |
| AOK | 75–100 % | 75 € |
| BKK | 80–100 % | 75–100 € |
| IKK | 80–100 % | 75–80 € |
Wichtig: Die meisten Kassen fördern 2 Kurse pro Kalenderjahr. Einige bieten Bonusprogramme, die noch mehr abdecken.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Erstattung
Schritt 1: Zertifizierten Kurs wählen
Wähle einen Kurs, der von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist. Alle Kurse auf bewegsam.de sind §20 SGB V zertifiziert.
Schritt 2: Kurs anmelden und bezahlen
Melde dich über den Kurslink an und bezahle den Betrag (99 €). Bewahre den Zahlungsbeleg auf.
Schritt 3: Kurs vollständig absolvieren
Absolviere alle Kurseinheiten. Nur bei vollständiger Teilnahme erhältst du das Zertifikat.
Schritt 4: Zertifikat erhalten
Nach Abschluss erhältst du ein offizielles Teilnahmezertifikat mit:
- Kursname und ZPP-Anerkennungsnummer
- Kursdaten und -umfang
- Dein Name und Teilnahmedatum
Schritt 5: Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reiche folgende Unterlagen ein:
- Teilnahmezertifikat (Kopie)
- Zahlungsbeleg (Rechnung oder Kontoauszug)
- Antrag auf Kostenerstattung (bei einigen Kassen notwendig)
Einreichungswege:
- App oder Online-Portal deiner Kasse (schnellste Option)
- Per Post
- Persönlich in der Filiale
Schritt 6: Erstattung erhalten
Die meisten Kassen überweisen den Betrag innerhalb von 2–6 Wochen auf dein Konto.
Häufige Fehler vermeiden
❌ Kurs nicht vollständig absolviert → Kein Zertifikat möglich, keine Erstattung
❌ Nicht-zertifizierten Kurs gewählt → Kasse lehnt Erstattung ab
❌ Belege nicht aufbewahrt → Antrag ohne Nachweise unvollständig
❌ Zu spät gestellt → Manche Kassen haben Fristen (meist 6–12 Monate)
Bonus: Zweimal pro Jahr nutzen
Vergiss nicht: Du kannst bis zu 2 Präventionskurse pro Kalenderjahr von deiner Kasse fördern lassen. Kombiniere zum Beispiel einen Rückenkurs mit einem Ernährungskurs — und spare dabei bis zu 200 €.
Bereit, loszulegen? Wähle jetzt deinen Kurs und leg dir die Erstattung von Anfang an als Ziel fest.