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§20-Präventionskurse: So bekommst du das Geld von der Krankenkasse zurück

Du hast Anspruch auf geförderte Präventionskurse — aber kaum jemand weiß wie. Wir erklären, welche Kurse anerkannt sind, wie viel du bekommst und wie der Antrag läuft.

Wusstest du, dass du als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf staatlich geförderte Präventionskurse hast? Laut §20 SGB V müssen alle gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Maßnahmen fördern — doch nur ein Bruchteil der Versicherten nutzt diesen Anspruch.

In diesem Guide erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du bis zu 100 % der Kurskosten zurückbekommst.

Was sind §20-Präventionskurse?

§20 SGB V (Sozialgesetzbuch V) verpflichtet gesetzliche Krankenkassen dazu, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu unterstützen. Diese Kurse müssen:

  1. Zertifiziert sein — durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
  2. Inhaltlich den Anforderungen der GKV-Leitfadens zur Prävention entsprechen
  3. Qualifizierten Kursleiter:innen angeboten werden

Die wichtigsten anerkannten Bereiche:

  • Bewegungsförderung (Rücken, Ausdauer, Kraft, Koordination)
  • Ernährung (Gewichtsmanagement, gesunde Ernährung)
  • Stressbewältigung (Entspannung, Achtsamkeit, Burnout-Prävention)
  • Suchtprävention

Wie viel zahlt deine Krankenkasse?

Die Erstattungshöhe variiert:

KassentypTypische ErstattungMax. pro Kurs
Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK)80–100 %75–100 €
AOK75–100 %75 €
BKK80–100 %75–100 €
IKK80–100 %75–80 €

Wichtig: Die meisten Kassen fördern 2 Kurse pro Kalenderjahr. Einige bieten Bonusprogramme, die noch mehr abdecken.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Erstattung

Schritt 1: Zertifizierten Kurs wählen

Wähle einen Kurs, der von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist. Alle Kurse auf bewegsam.de sind §20 SGB V zertifiziert.

Schritt 2: Kurs anmelden und bezahlen

Melde dich über den Kurslink an und bezahle den Betrag (99 €). Bewahre den Zahlungsbeleg auf.

Schritt 3: Kurs vollständig absolvieren

Absolviere alle Kurseinheiten. Nur bei vollständiger Teilnahme erhältst du das Zertifikat.

Schritt 4: Zertifikat erhalten

Nach Abschluss erhältst du ein offizielles Teilnahmezertifikat mit:

  • Kursname und ZPP-Anerkennungsnummer
  • Kursdaten und -umfang
  • Dein Name und Teilnahmedatum

Schritt 5: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reiche folgende Unterlagen ein:

  • Teilnahmezertifikat (Kopie)
  • Zahlungsbeleg (Rechnung oder Kontoauszug)
  • Antrag auf Kostenerstattung (bei einigen Kassen notwendig)

Einreichungswege:

  • App oder Online-Portal deiner Kasse (schnellste Option)
  • Per Post
  • Persönlich in der Filiale

Schritt 6: Erstattung erhalten

Die meisten Kassen überweisen den Betrag innerhalb von 2–6 Wochen auf dein Konto.

Häufige Fehler vermeiden

Kurs nicht vollständig absolviert → Kein Zertifikat möglich, keine Erstattung

Nicht-zertifizierten Kurs gewählt → Kasse lehnt Erstattung ab

Belege nicht aufbewahrt → Antrag ohne Nachweise unvollständig

Zu spät gestellt → Manche Kassen haben Fristen (meist 6–12 Monate)

Bonus: Zweimal pro Jahr nutzen

Vergiss nicht: Du kannst bis zu 2 Präventionskurse pro Kalenderjahr von deiner Kasse fördern lassen. Kombiniere zum Beispiel einen Rückenkurs mit einem Ernährungskurs — und spare dabei bis zu 200 €.

Bereit, loszulegen? Wähle jetzt deinen Kurs und leg dir die Erstattung von Anfang an als Ziel fest.

Häufige Fragen

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind grundsätzlich verpflichtet, §20-Präventionskurse zu fördern. Die genauen Erstattungsbeträge variieren je nach Kasse.
Die meisten Kassen akzeptieren Anträge bis zu 12 Monate nach Kursabschluss. Einige haben kürzere Fristen — informiere dich direkt bei deiner Kasse.
Bei Ablehnung solltest du zunächst nachfragen, ob der Kurs die Fördervoraussetzungen erfüllt. Alle ZPP-zertifizierten Kurse sollten grundsätzlich anerkannt werden. Bei Bedarf kannst du Widerspruch einlegen.
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bewegsam Redaktion

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